geRechtsanwältinnen beraten und vertreten Betriebsräte in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht ist geprägt von den grundsätzlich widersprüchlichen Interessen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeberseite. Die ausschließliche Parteinahme für die Arbeitnehmendenseite ermöglicht uns, mit einem klaren Fokus auf die Anliegen von Ihnen und Ihrem Gremium einzugehen. Wir sind nicht nur manchmal an Ihrer Seite – wir sind es aus Überzeugung immer.
Unser Grundverständnis bei der Zusammenarbeit ist es, Sie mit der nötigen juristischen Expertise zu versehen, damit Sie selbst informiert entscheiden und handeln können – und zugleich wissen, wann Sie auf unsere Unterstützung bauen können. Wir beraten, verhandeln mit der Arbeitgeberseite, streiten außergerichtlich und vor Gericht, vertreten Sie in Einigungsstellen und sorgen für die Vollstreckung gerichtlicher Beschlüsse. Befähigung zur Selbstermächtigung ist hier das Stichwort. Deshalb bieten wir all das nicht nur auf aktuellem und fachlich hohem Niveau an, sondern sind auch mit Spaß an der Sache dabei – selbst wenn das Thema mal staubtrocken wird und beispielsweise Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung auf der Tagesordnung steht.
Mögliche Themen sind
… Begleitung bei der Neugründung von Betriebsräten, Betriebsratswahlen
… Grundlagenschulungen für neue Betriebsräte
… Beratung zu Ihren aktuellen, arbeitsrechtlichen Fragen im Gremium
… Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen
… passgenaue Beratung zu Spezialthemen wie z.B. Datenschutz, Arbeitszeitregelungen im Schichtmodell oder Diskriminierungsschutz
… Beschlussverfahren zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
… Einsetzung und Durchführung von Einigungsstellen
Gerne können Sie uns auch für gezielte Beratung spezieller Mitarbeiter*innennetzwerke wie Frauennetzwerke und LGBTIQ/queere Netzwerke in Ihrem Unternehmen anfragen.