geRechtsanwältinnen vertreten Arbeitnehmer*innen und leitende Angestellte zu allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Die allermeisten Menschen müssen für ihr Einkommen arbeiten. Einen Großteil ihrer Zeit verbringen sie daher in einem Arbeitsverhältnis, das maßgeblich durch die Arbeitgeberseite bestimmt wird. Aus Überzeugung ergreifen wir Partei für Arbeitnehmer*innen, um ihre Rechte in diesem Umfeld zur Geltung zu bringen.
Wir setzen Ihre Ansprüche durch: Zunächst im Guten durch kompetente Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite und rechtssichere außergerichtliche Einigungen. Bei fehlender Einsicht klagen wir für Sie vor den Arbeitsgerichten. Mit einem Urteil verschaffen wir Ihnen Zugang zur zwangsweisen Durchsetzung (Zwangsvollstreckung) – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Dabei erhalten Sie eine anwaltliche Vertretung, die auch für Sie als juristischen Laien nachvollziehbar bleibt. Es ist uns ein großes Anliegen, Ihre Sache erfolgreich zu vertreten, ohne Ihnen dabei das Heft aus der Hand zu nehmen – wir wollen Sie vielmehr in die Lage versetzen, durch umfangreiche Information und das Aufzeigen von Alternativen, eine eigene Entscheidung zu treffen. Es ist Ihr Leben und Ihr Arbeitsplatz und damit Ihre Entscheidung, wohin die Reise gehen soll – unsere Aufgabe ist es, Ihre Entscheidung juristisch umzusetzen.
Mögliche Themen sind beispielsweise
… Kündigung
… Verhandeln eines Aufhebungsvertrags, Abfindung, Abwicklungsvereinbarungen
… Eingruppierung
… Befristung
… Urlaubsansprüche
… Lohn & Gehalt – auch während der Krankheit
… Prüfung von Arbeitszeugnissen
… Abmahnungen
… Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, v.a. nach dem AGG; Entgeltgleichheit
… Kurzarbeitergeld