Für unsere Vertretung rechnen wir in der Regel gemäß den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab, für Beratungen vereinbaren wir mit Ihnen eine Vergütung. Dabei ist es uns nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch aus innerem Antrieb wichtig, Ihnen die Grundlagen der entstehenden Kosten bekannt und verständlich zu machen. Denn uns ist bewusst, wie wichtig für Sie die Transparenz der entstehenden Kosten ist.
Rechtsschutzversicherungen
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Arbeitsrecht abdeckt, übernehmen wir den lästigen Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung als zusätzliche kostenfreie Serviceleistung. Sie müssen uns lediglich Ihre Daten übermitteln – alles weitere leiten wir in die Wege.
Unser Honorar für eine Erstberatung entspricht dem Betrag, welchen die Versicherungen gemäß ihren Versicherungsbedingungen regelmäßig übernehmen.
Je nach Ihrem Versicherungsvertrag können auf Sie Kosten in überschaubarer Höhe durch eine Selbstbeteiligung entstehen, die die Versicherung nicht übernimmt. Wie hoch ein solcher Selbstbehalt ist, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Gern können Sie sich auch schon vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um den Leistungsumfang abzuklären. Übrigens: Oftmals lehnen Versicherungen die Übernahme der Kosten im ersten Schritt ab, gewähren sie aber nach einer juristischen Darstellung Ihres Falles doch noch. Also kontaktieren Sie uns gerne auch, wenn Ihre Versicherung die Kostenübernahme verweigert.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH)
Das Grundgesetz sagt: Recht bekommen darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb übernimmt der Staat für Menschen mit geringem Einkommen die Kosten für Anwaltsrechnungen und Gerichtsgebühren.
In etlichen Kanzleien werden aufgrund der geringeren Vergütung solche Mandate abgelehnt. Wir sind aber geRechtsanwältinnen. Selbstverständlich übernehmen wir auch Mandate auf Basis von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Die Beratungshilfe für unsere Beratung oder außergerichtliche Vertretung können Sie beim Amtsgericht beantragen – dort erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie zum ersten Termin mit uns mitbringen.
Die Prozesskostenhilfe für Gerichtsverfahren werden wir für Sie beantragen. Dazu müssen Sie Formulare, die Sie von uns erhalten, ausfüllen und Belege einreichen – dabei werden wir Sie umfassend unterstützen. Ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten, entscheidet das Gericht.
Für alle vorgenannten Fälle möchten wir Sie nochmals ermutigen, uns bei Fragen zu kontaktieren – wir beraten Sie gern. Es ist uns wichtig, dass Sie jederzeit Klarheit über anfallende Kosten haben.